![]() Nina Woesmann | Wacholderstr.4 | 44225 Dortmund | Tel: 0231 / 130 202 14 | Mobil: 0176 / 6602 4747 |Mail : info@praxis-fuer-alle-felle.de | © 2008 - 2012 Nina Woesmann ![]() Verhaltensprüfung Das LHundG ist seit 2003 in Kraft und beinhaltet u.a.folgende Bestimmungen für unsere Hunde: Gemäß § 5 Abs.2 Pflichten müssen Hunde bestimmter Rassen ab einem Alter von 7 Monaten einen Maulkorb tragen und es besteht eine generelle Leinenpflicht. Gemäß § 10 Abs.2 kann eine Prüfung zur Maulkorb- und / oder Leinenbefreiung (Verhaltensprüfung) durchgeführt werden. Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.1 Zu den Hunden bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.1 des LHundG NRW zählen - Alano - American Bulldog - Bullmastiff - Mastiff - Mastino Espanol, - Mastino Napoletano - Fila Brasileiro - Dogo Argentino - Rottweiler - Tosa Inu - sowie deren Kreuzungen Für eine Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht können die Besitzer mit ihren Hunden eine Verhaltensprüfung absolvieren. Gefestigter Grundgehorsam und das Verhalten der Hunde in verschiedenen Alltagssituationen (Begegnung mit Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.a.) werden getestet. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres Verhalten zeigen. Die Verhaltensprüfung sowie auch den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie in unserer Tierheilpraxis ablegen (§ 10, Abs. 2, LHundG NRW). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht zu beantragen. Die Gebühr für die Verhaltensprüfung liegt bei 75€ / Mensch-Hund-Team. Die Prüfungen finden nach vorheriger Anmeldung statt. Um telefonische (oder via Mail) Anmeldung wird gebeten. |