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Nina Woesmann | Thomas-Mann Str. 37 | 44534 Lünen | Tel: +49(0) 2306 / 26 92 10 | Mobil: 01 76 / 66 02 47 47 | Mail : info@praxis-fuer-alle-felle.de | © 2008 - 2012 Nina Woesmann ![]() Sachkundenachweis Das LHundG ist seit 2003 in Kraft und beinhaltet u.a.folgende Bestimmungen für unsere Hunde: Gemäß § 4 Erlaubnis haben Halter bestimmter Rassen und großer Hunde eine erforderliche Sachkunde mittels einer Sachkundeprüfung nach zu weisen. Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.3 Zu den Hunden bestimmter Rassen gem. § 10 Abs.3 des LHundG NRW zählen - Alano - American Bulldog - Bullmastiff - Mastiff - Mastino Espanol, - Mastino Napoletano - Fila Brasileiro - Dogo Argentino - Rottweiler - Tosa Inu - sowie deren Kreuzungen Große Hunde(sog. 20 / 40-Hunde) gem. §11 Abs. 3 Ein "Großer Hund" gem. §11 Abs. 3 des LHundG NRW ist ein Hund welcher eine Schulterhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 Kg erreicht. Neben der eigentlichen Prüfung in Form von Multiple - Choice - Fragen beinhaltet die Prüfung einen theoretischen Abendvortrag über den Inhalt,Sinn und Zweck des Landeshundegesetzes sowie wichtige und interessante Tipps zur Prüfung. Die Gebühr für die Sachkundeprüfung liegt bei 35€ (schriftliche Prüfung inkl. Lernmaterial und Theorieabend) Die Prüfung und der Theorieabend finden,nach vorheriger Anmeldung,in der Regel einmal pro Monat statt. |